Zahlungsinformationen
Sie können unter folgenden Zahlungsarten wählen: Vorkasse, Nachnahme sowie die Zahlungsarten Rechnungs- und Ratenkauf in Zusammenarbeit mit Klarna.
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
Bei Auswahl Paypal erfolgt die Belastung von ihrem Paypal Konto. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: hier.
In Zusammenarbeit mit Klarna bieten wir Ihnen den Rechnungskauf und den Finanzierungsservice Klarna Ratenkauf als Zahlungsoptionen. Bei einer Zahlung mit Klarna müssen Sie niemals Ihre Kontodaten angeben, und Sie bezahlen erst, wenn Sie die Ware erhalten haben.
Klarna Rechnung
Beim Kauf auf Rechnung mit Klarna bekommen Sie immer zuerst die Ware und Sie haben immer eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Weitere Informationen und Klarnas vollständige AGB zum Rechnungskauf finden Sie hier.
Klarna Ratenkauf
Bei dem Finanzierungsservice Klarna Ratenkauf bekommen Sie ebenfalls zuerst die Ware. All Ihre Einkäufe werden dann auf einer Rechnung am Ende des nächsten Monats gesammelt. Sie können diese Rechnung dann in flexiblen Raten zahlen, aber auch jederzeit den Gesamtbetrag begleichen. Weitere Informationen zum Finanzierungsservice Klarna Ratenkauf finden Sie hier. Die vollständigen AGB zu Klarna Ratenkauf können Sie hier herunterladen.
Klarna prüft und bewertet die Datenangaben des Konsumenten und pflegt bei berechtigtem Anlass einen Datenaustausch mit anderen Unternehmen und Wirtschaftsauskunfteien (Bonitätsprüfung). Sollte die Bonität des Konsumenten nicht gewährleistet sein, kann Klarna AB dem Kunden darauf Klarnas Zahlungsarten verweigern und muss auf alternative Zahlungsmöglichkeiten hinweisen. Ihre Personenangaben werden in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz behandelt und werden nicht zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben. Hier erfahren Sie mehr zu Klarnas Datenschutzbestimmungen.
Für weitere Informationen zu Klarna besuchen Sie www.klarna.de.
Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch uns anerkannt wurden. Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.